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Beratungsqualität in der Lebensversicherung

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  • Erstellungsdatum 23. Juli 2019
  • Zuletzt aktualisiert 28. September 2021

Datum

23.07.2019

Titel

Beratungsqualität in der Lebensversicherung - Fehlanreize aus überhöhten Abschlussprovisionen?

Inhalt

Mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Deckelung der Abschlussprovision von Lebensversicherungen und von Restschuldversicherungen“ hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) verdeutlicht, dass es an einer Begrenzung der Provisionen festhält. Nach dem politischen Willen sollen hierdurch die Rendite von Lebensversicherungen verbessert und Fehlanreize aus überhöhten Abschlussprovisionen beseitigt werden.

Allerdings finden sich weder in dem 43-seitigen Referentenentwurf noch in den zugehörigen Kommentaren belastbare Aussagen wider, die die These eines Missstandes innerhalb der Vermittlerschaft empirisch unterfüttern.

Dabei existieren mit der Stornoquote, Beschwerdezahlen sowie empirischen Untersuchungen zur Kundenzufriedenheit mit dem Berater und seiner Dienstleistung durchaus Indikatoren, mit welchen sich vermeintliche Fehlanreize und somit eine schlechte Beratungsqualität identifizieren lassen könnten.
Anhand genau dieser Kennzahlen untersuchen wir in der Studie, ob derzeitige oder vergangene Anzeichen erkennbar sind, die auf Fehlanreize im Vertrieb schließen lassen.


Studien


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